RAHMEN

ERSTGESPRÄCH

Im Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen, das Sie zu mir führt. Das Erstgespräch gibt Ihnen die Gelegenheit, herauszufinden, ob sie sich in der therapeutischen Beziehung mit mir wohlfühlen. Eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung ist eine Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen therapeutischen Prozess. Ich werde Fragen nach Ihren Anliegen und Beweggründen für die Therapie stellen und darüber, was Sie durch die Therapie erreichen möchten. Außerdem legen wir gemeinsam einen ersten Zeitraum fest, in dem ich Sie begleiten soll. Das Erstgespräch dauert ca. 50 Minuten und ist eine wichtiger Bestandteil der psychotherapeutischen Leistung.

VERSCHWIEGENHEIT

Als Psychotherapeut unterliege ich einer gesetzlich streng geregelten absoluten Verschwiegenheitspflicht (Psychotherapiegesetz §15). Das bedeutet unter anderem, dass nicht nur Inhalte von Sitzungen, sondern auch die bloße Tatsache der Inanspruchnahme von Psychotherapie der Verschwiegenheit unterliegen.

HONORAR

In der Regel finden Therapien in der Verhaltenstherapie regelmäßig einmal pro Woche statt. Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet EUR 110,-. Es ist keine Mehrwertsteuer zu bezahlen (§6 Abs.1 Z.19 UStG 1994).

Meine Leistungen können teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden. Pro Therapieeinheit erhalten Sie einen Kostenzuschuss, dessen Höhe je nach Krankenkasse variiert. Aktuell beläuft sich der Zuschuss beispielsweise auf:

ÖGK: € 33,70
BVAEB: € 46,60
SVS: € 45,00

Die Differenz zum Gesamthonorar tragen Sie selbst. Für den Zuschuss reichen Sie nach der Therapiesitzung die Honorarnote gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und einer ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Teilweise übernimmt auch Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Psychotherapie, bitte erkundigen Sie sich dafür bei Ihrem Versicherer. Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie die Abrechnungsmöglichkeiten mit dieser individuell abklären.

DAUER DER THERAPIE

Da Psychotherapie ein dynamischer Prozess ist, kann die Dauer der gesamten Therapie schwer abgeschätzt werden. Selbstverständlich können Sie die Therapie jederzeit beenden. Es ist jedoch sinnvoll, diesen Entschluss gemeinsam zu besprechen.

Die Anzahl der Gesamtstunden können wir zu Beginn festlegen oder nach Bedarf bestimmen.

TERMINABSAGE

Der vereinbarte Termin ist nur für Sie reserviert. Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt – Verständigung bitte per Telefon/ eine Nachricht auf meine Mobilbox oder eine SMS genügt. Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen einen nächstmöglichen Ersatztermin an.